Das GFA-Konzept

Das Konzept der GFA

Die Gesellschaft zur Förderung kartellrechtlicher Ausgleichszahlungen mbH (GFA) bietet spezialisierte Dienstleistungen rund um die Identifikation, Aufarbeitung und Geltendmachung von kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen für Unternehmen und staatliche Organe an. Die GFA vereint dabei Fachexperten der Wettbewerbsökonomie mit spezialisierten Topkanzleien des Kartellrechts und stellt somit ideale Unterstützung für die Auseinandersetzung zwischen Kartellgeschädigten und Ausgleichspflichtigen bereit.

Die GFA versteht sich dabei nicht als klassisches „Claims Vehicle“, dessen Funktion lediglich darin besteht, die Plattform für eine privatrechtlich organisierte Sammelklage zu liefern und möglichst große Schadenssummen einzufordern.

Vielmehr versteht sich die GFA als Mediator, dessen Ziel es ist, unter angemessener Berücksichtigung der oftmals zwischen Kartellopfer und Anspruchsverpflichteten bestehenden dauerhaften Geschäftsbeziehung einen sachgerechten und zügigen Ausgleich herbeizuführen. Ausgangspunkt müssen insofern die rechtmäßigen Schadensersatzansprüche der Kartellopfer sowie deren Vermögensfürsorgepflicht sein, diese Ansprüche durchzusetzen. Umgekehrt ist dem berechtigten Interesse der Anspruchsverpflichteten, keine Überkompensation leisten zu müssen, Rechnung zu tragen.

Als objektiver Mediator erbringt die GFA ihre Dienstleistungen sowohl für Kartellgeschädigte als auch für Ausgleichspflichtige, sowie für die Öffentliche Hand im Rahmen von Vergabeverfahren. Die GFA erbringt ihre Dienstleistungen als Paket für bestimmte Kundengruppen oder einzeln nach den individuellen Bedürfnissen der Mandanten.