Willkommen bei der GFA

Die GFA im Überblick

Die Gesellschaft zur Förderung kartellrechtlicher Ausgleichszahlungen mbH (GFA) bietet spezialisierte Dienstleistungen rund um die Identifikation, Kalkulation und Ausgleich von kartellrechtlichen Schäden für Unternehmen und staatliche Organe an. Die GFA vereint dabei Fachexperten der Wettbewerbsökonomie mit spezialisierten Topkanzleien des Wettbewerbsrechts und stellt somit ein ideales Knowhow-Setting für die Auseinandersetzung zwischen Kartellanten und Kartellopfern bereit. Derzeit ist die GFA das einzige Unternehmen auf dem nationalen sowie europäischen Markt, das diese spezialisierte Dienstleistung vereint anbietet.

Die GFA setzt sich in seinen Grundprinzipien für die Wahrung des fairen Wettbewerbs und die Einhaltung von Recht & Gesetz in Handelsbeziehungen ein. Vor dem Hintergrund der nationalen sowie europäischen Rechtsprechung hat die GFA ihre Expertise rund um die ökonomische Bewertung von Wettbewerbsverstößen sowie die Durchsetzung von Ausgleichsforderungen aufgebaut. 

Als beratende Instanz schafft die GFA eine neutrale Faktenlage und wirkt potentiellen Konflikten zwischen Geschäftspartnern entgegen, in dem sie einen sachlichen und konstruktiven Dialog ermöglicht.

Ökonomische Gutachten

Ökonomische Gutachten bilden das Fundament einer jeden Schadensersatzklage und können aufgrund ihrer ökonometrischen Komplexität oftmals nur von erfahrenen Wettbewerbsökonomen erstellt werden.

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Verhandlungsführung

In den letzten Jahren mehren sich die Meldungen über aufgedeckte Kartelle. Ob Wurst-, Bier-, Schienen-, LKW- oder Luftfrachtkartell, keine Branche scheint befreit von kartellrechtwidrigen Absprachen.

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Auditierung und Monitoring

Im Rahmen von Audits analysiert und bewertet die GFA sämtliche (unverjährte) kartellrechtliche Schadensersatzansprüche, die einem Unternehmen zustehen können. 

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Entschädigungsmanagement

Eine Übertragung des Kompensations-Managements auf die GFA erlaubt es Ausgleichspflichtigen im Driver's Seat zu sitzen und den Kompensations-Prozess proaktiv zu steuern.

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